Reiserücktrittskosten-Versicherung Die Reiserücktrittskosten-Versicherung (ERV- Europäische-Reiseversicherung) erstattet mit einem Selbstbehalt von 20% den Ersatz der vertraglichen Stornokosten (Stornogebühren mind. jedoch 25,-- € p.P.) bei Rücktritt vor Reiseantritt aus den versicherten Gründen.
Versicherte Gründe sind :
schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung und Tod
Impfunverträglichkeit
Schwangerschaft, wenn das Risiko einer Reise zu hoch ist
Betriebsbedingte Arbeitslosigkeit und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst
unerwartete Wiederholung nicht bestandener Prüfungen
unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes der versicherten Person
Reise-Krankenversicherung mit Notfall-Service Die Reisekrankenversicherung deckt folgende Kosten ab :
Krankenrücktransport
Heilbehandlung im Ausland mit Selbstbehalt von 50,- € je Versicherungsfall
Notfall-Service, d.h. Beistandsleistungen im Notfall bei Krankheit, Unfall und Tod