Reiseversicherungen

Reiserücktrittskosten-Versicherung
Die Reiserücktrittskosten-Versicherung erstattet den Ersatz der vertraglichen Stornokosten bei Rücktritt vor Reiseantritt aus den versicherten Gründen.

 
Versicherte Gründe sind :

  • schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung und Tod
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft, wenn das Risiko einer Reise zu hoch ist
  • Betriebsbedingte Arbeitslosigkeit und Wiedereinstellung
    nach Arbeitslosigkeit
  • unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst
  • unerwartete Wiederholung nicht bestandener Prüfungen
  • unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes der versicherten Person 

Erstattung :
Die Versicherung erstattet ohne Selbstbehalt, außer bei Krankheit oder Unfall mit ausschließlich ambulanter Behandlung ( Selbstbehalt = 20% der Stornogebühren, mind. jedoch 25,- € pro Person)


Reise-Krankenversicherung mit Notfall-Service
Die Reisekrankenversicherung deckt folgende Kosten ab :

  • Krankenrücktransport
  • Heilbehandlung im Ausland mit Selbstbehalt
    von 50,- € je Versicherungsfall
  • Notfall-Service, d.h. Beistandsleistungen im Notfall
    bei Krankheit, Unfall und Tod


 

Unser Katalog 2010
Unser Winter-Katalog 2009/2010


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