AUSZUG AUS DEN REISEBEDINGUNGEN 5. 5.1. 5.2. 5.3. 5.4. 5.5. 5.6. 5.7. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber S unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert S den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann S eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftre- ten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beein- trächtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von S unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. S hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktritts erklärung Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, S nachzuweisen, dass S überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von S geforderte Entschädigungspauschale. S behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit S nachweist, dass S wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist S verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Ist S infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat S unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von S durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträ- ger zu erlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie S 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rück führungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 6. Umbuchungen Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Or- tes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil S keine, unzureichende oder falsche vorvertragli- che Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann S bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 25 € pro betroffenen Reisenden. Die vollständigen Reisebedingungen sind unter www.schmaetjen.de einsehbar und in unserem Büro erhältlich. Sie stehen zudem im jeweils aktuellen Sommerkatalog komplett drin. Gerne senden wir Ihnen diese auch per Post oder per E-Mail zu. 6.1. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl 7. 7.1. 7.1. a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von S beim Kunden muss in der S kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein. 7.1. b) S hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben. 7.1. c) S ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. 7.1. d) Ein Rücktritt von S später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig. 7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6 gilt entsprechend. © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart München, 2018-v Anschrift des Reiseveranstalters (siehe auch Rückseite): Omnibusbetrieb Frank Schmätjen, Große Straße 20, 27412 Bülstedt-Steinfeld Wolters Bus-Touren GmbH, Schwarzer Weg 19, 28870 Ottersberg Bitte geben Sie bei der Buchung Ihre Reise gleich mit an, wenn Sie diesen Versicherungsschutz hinzu buchen möchten REISEBEDINGUNGEN 13