Reiseversicherungen

Reiserücktrittskosten-Versicherung

Die Reiserücktrittskosten-Versicherung (ERV- Europäische-Reiseversicherung) erstattet mit einem Selbstbehalt von 20% den Ersatz der vertraglichen Stornokosten (Stornogebühren mind. jedoch 25,– € p.P.) bei Rücktritt vor Reiseantritt aus den versicherten Gründen.

Versicherte Gründe sind:

  • schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung und Tod
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft, wenn das Risiko einer Reise zu hoch ist
  • Betriebsbedingte Arbeitslosigkeit und Wiedereinstellung
    nach Arbeitslosigkeit
  • unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst
  • unerwartete Wiederholung nicht bestandener Prüfungen
  • unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes der versicherten Person 

Reise-Krankenversicherung mit Notfall-Service

Die Reisekrankenversicherung deckt folgende Kosten ab:

  • Krankenrücktransport
  • Heilbehandlung im Ausland mit Selbstbehalt
    von 50,- € je Versicherungsfall
  • Notfall-Service, d.h. Beistandsleistungen im Notfall
    bei Krankheit, Unfall und Tod