Reiseversicherungen
Reiserücktrittskosten-Versicherung
Die Reiserücktrittskosten-Versicherung (ERV- Europäische-Reiseversicherung) erstattet mit einem Selbstbehalt von 20% den Ersatz der vertraglichen Stornokosten (Stornogebühren mind. jedoch 25,– € p.P.) bei Rücktritt vor Reiseantritt aus den versicherten Gründen.
Versicherte Gründe sind:
- schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung und Tod
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft, wenn das Risiko einer Reise zu hoch ist
- Betriebsbedingte Arbeitslosigkeit und Wiedereinstellung
nach Arbeitslosigkeit - unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst
- unerwartete Wiederholung nicht bestandener Prüfungen
- unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes der versicherten Person
Reise-Krankenversicherung mit Notfall-Service
Die Reisekrankenversicherung deckt folgende Kosten ab:
- Krankenrücktransport
- Heilbehandlung im Ausland mit Selbstbehalt
von 50,- € je Versicherungsfall - Notfall-Service, d.h. Beistandsleistungen im Notfall
bei Krankheit, Unfall und Tod